The Hartlib Papers

Title:Extracts In Hartlib'S Hand, Morian To ?, In German
Dating:1 December 1651, 8 December 1651
Ref:63/14/14A-B: 14B BLANK
[63/14/14A]

Glauberiana.      Morian Amsterdam 1. dec. 1651.
      D. W. hat mir[altered from mie] vor diesem geschrieben wie etliche Glauberi Balsama versucht, aber seinen proces nicht waar befunden haben, welches Ihme dan zur verkleinerung geriethe/. Es ist aber an dem, das der von Glauber beschriebene proces gutt vnd warhaftig ist, ob gleich ein ieder den selben nicht gleich treffen kan. Es ist derselbe nichts anders, als ein saiffen-machen, welches auch ein ieder drumb nicht nachthun kan, der die handgriff nicht weiss, wan Ihm gleich der proces gegeben wurde. Vnd so gehet es Ihm auch mit seinem ersten Ofen, welches Ich Ihme zuvorn verkundiget hab, desto weniger nicht ist der Ofen gutt, den Jenigen die Ihn anzustellen vnd zu gebrauchen wissen, wie Ich Ihn habe thun sehen vnd Er mir doch darnach meine fehler nicht hat anweisen können. Die natur will ihr recht haben, vnd lòst Ihr keines weges vnrecht thun, vnd mit einem geringen kan mans oft versehen, das sie einen stecken lòst, man weiss dan nicht wie einem geshieht. Glaubers lezte Tractat sind hier vnder der press, vnd werden bald heraus kommen. Von denen die von Francfort kommen habe ich keine bekommen können.
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               Morian Amsterdam 8. dec. 1651.Wie sehr Glauber nun in die kròtze kombt, so hoch wird Er wieder empor kommen, bey den jenigen zum wenigsten die tertiam Partem Op. Min. gesehen haben vnd verstehen Dan ich weiss das warheit darinnen ist. Obs aber ein jeder darin sehen vnd finden werde, weiss ich so eben nicht. In seinen Contracten mag Er sein wer Er will, darin ich Ihn dan auch nicht verthòdigen kan noch will. Ich rede nur von seinen Schrifften, vnd sage das Er auss Erfahrung viel schöne dinge an den tag bringt; sonsten hòtte Ich so woll vrsach zue klagen, als iemand haben mag, aber gleichwoll kan ich nicht lassen das gutte zu loben, wo Ichs finde, wans auch in meinem feinde were. Wie Er nun endlich sich gegen mir erzeigen werde, was ich auch sonsten, sey guttes oder böses von Ihm vernehmen kan bleibt dem Herrn vnverhalten./