The Hartlib Papers

Title:Letter, Johann Morian To Hartlib, In German
Dating:12 March 1640
Ref:37/60A-61B
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[top left corner, H: 12 Marti 1640.]
Mein hochgeehrter herr sehr wehrter vnd vertrawter freundt
Vergangene wochen empfing Ich sein geliebtes vom 14 vnd heute vom 21ten disz aus beiden verstehe Ich mit bekummernus was grosze sorge vnd muhe durch die gesandte vnd auffgefangene Exemplaria Ihme zue gestanden ist. wolte wunschen das mans anfònglich nur alles auff misch Mich geschoben vnd sich der herren keiner des wercks angenommen hette. Dan allein weil in denselben meines wiszens nichts verfòngliches ist, vnd der herr mir geschrieben das es auch nunmehr solche gefahr nicht hette, so hab Ich desto weniger sorge dafur getragen wie oder welcher gestalt dieselbe eingepacket vnd versendet würden. Die Titulos belangendt die hatt der drucker nach seinem gutduncken præfigirt, sind nun dieselbe dem inhalt gemòsz so sind dieselbe <sie> fur sich nicht strafflich sonder vielmehr dz ganze werkh, sind sie aber dem inhalt vngleich, so hatt das kind einen vnrechten nahmen bekommen vnd sind das dan so schröckliche sachen? ist doch niemand dabej verkurzet, Ich kan mir fast nicht einbilden das die Bischoffe diszfals beÿ einigen verstòndigen Politico beÿfall ihres vnzeitigen eÿfers (die materiam betreffend) finden werden. dan was Ich darin gelesen sind Ia solche sachen die man genug behaubten kan, haben sie aber vber das einführen etwas zue klagen vnd das ihrer Iurisdiction damit ein eingriff geschehen, das wird Ia noch zue versöhnen sein sonderlich wan die materia erbawlich vnd vnstròfflich erfunden wird. haben aber andere eben zue dieser oder anderer zeit ehrenrührige oder òrgerliche sachen ins land geschikt das kan oder soll Ia der vnschuldige nicht entgelten. oder ist so gar niemand der denen leuthen einreden dörffe? Ich wolte wie gemeldt das Ich die ganze schuld auff Mich nehmen vnd den herren derselben entheben könde wolt es von herzen gern thun. Nun aber kan Ich nicht mehr als mit seiner vngelegenheit mitleiden tragen, vnd mich anklagen das Ich derselben mit eine vrsach bin. will darneben hoffen das Gott der boszheit ein [zill?] steckhen vnd ihr [blot] den willen vnd zaum nicht laszen werde[altered from wird?] wie Ich dan den guten auszgang mit verlangen erwarte. Sonsten sindt der Exemplar 150 gedruckt vnd sind alle versandt par aduis.
Das Collecten werkh ist eine zeit hero steckhen blieben weil Ich nötig gefunden das Consistorium alhie mit darein zue ziehen damit andere desto freÿmutiger dem werkh beÿfallen vnd keine entschuldigung finden möchten demselben nicht auch zue underschreiben vnd das hatt so seine bedenkhen vnd zeit erfordert, ist aber nun mehr
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Gott lob auch geschehen, wie woll es ein geringes ist nemblich nur 40. Rttr was Sie diszmahl dabeÿ thun wollen, so bin Ich doch woll zue frieden das Ichs nur so weit gebracht habe in hoffnung das sie es hienegst verbeszern vnd mir disz wenige an anderen ortten beÿ den particularen nuzen werde. Nun will Ich trachten die ost vnd west Indische Companien auch herbeÿ zue bringen vnd damit gehe Ich dan nach dem Hage vnd nach Leÿden geliebt es Gott. Ich sehe mit der zeit noch etwas ausz diesen landen zue erheben allein es gehet langsam zue weil so gar wenig gefunden werden die nun liebe zue der Sache tragen vnd sich derselben recht informirn wollen die leuthe haben mit anderen Sachen so viel zue thun das sie Ihnen hiezue keine weile noch zeit nehmen, vnd weisz noch schwerlich was Ich mir dauon promittirn könne. Wan Ich fur erst 200£ bestòndig auffbringen kan das wirds woll alles sein was Ich mir ietzundt einbilde Ist vnd bleibt aber vngewisz obs mehr oder weniger sein werde Ich vnderlasze nicht mein bestes zue thun an allen ortten vnd musz den Segen von dem herrn erwarten.
Mich erfrewet was H Schlezer vnd H Fundanius von Dr Iungij meditationibus schreiben wolte Gott das Er nur in diesen landen als an einem ortt der freÿheit were vnd seines herzen gedankhen offenbahren möchte. dan an seinem ortt wird Ers auff diese weisz bald aus haben. H Schlezer belangend dauon wird dem herrn H Rulitius schreiben dahin Mich beziehe -. Ianuam Comenij Græcam weisz Ich nicht eher als diese mesze von frankfort zue bestellen. vnd soll dem herrn alsdan gesandt werden. Des Willeti Hexaplam lasze der herr noch vngekaufft bisz auff ferneren beschaid. will den Ich von meinem Committenten erwartten musz.- Die abschrifft H. Duræi schreibens wolt Ich dem herrn gern senden vnd doch nicht gern mit dem bottenlohn beschwehren, derhalben immer auff passagiers warte im fall aber zwischen iezt vnd kunfftige post mir keine furkommen so bin Ich willens dieselbe zum theil oder zuemahl der post mit zuegeben
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Den Inschlusz an Comenium werd Ich Ihn mit dem ersten senden vnd die nottürfft dabeÿ gedenkhen geliebt es Gott In deszen genòdigen schuz nach herzlichem grusz vnd dienst erbietung den herrn mit lieben angehörigen, wie auch H Fundanium Pellium et Haakium hiemit trewlich empfele. Verbleibendt.
12 Martij 1640.        Meines Herrn dienstwilliger
   Ambsterdam
                                     Ioh Moriaen
Dosin et Usum Pilularum Cochiarum hab Ich nunmehr von H. Haak zur genugen empfangen dafur Mich bedanckhe.
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                   A Monsieur
          Monsr Sam: Hartlieb
          Servant to his Highnesse the
          Prince Elector Palatin at
          his house in the great open
          Court in duckes place, neere
          Algate
                           At
          [squiggles]
                       London
[another hand: 233]
[seal]